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I.
Die Lehrer des BFR versichern, daß sie selbst
eine vollständige Reiki-Ausbildung in den Graden 1, 2 und 3 (Meister
bzw. Meister-/Lehrergrad) erhalten haben. Die Lehrer-Urkunde wird
dem BFR zusammen mit der Beschreibung der Meisterlinie in Kopie
zur Verfügung gestellt.
II. Sie erkennen an, daß Reiki
eine Energieform ist, die durch Menschen weitergegeben wird. Reiki
ist verbunden mit einer Haltung bedingungsloser Liebe. Von daher
ergibt es sich, daß die Ausbildung der Schüler mit großer Sorgfalt
erfolgen muß, wobei finanzielle Absichten im Hintergrund bleiben
sollen.
III. Sie sorgen für regelmäßige
Reiki-Abende, in denen Gelegenheit gegeben ist, Reiki in einer würdigen
Atmosphäre zu praktizieren. Es müssen keine eigenen Reiki-Abende
durchgeführt werden, wenn die Schüler sich einem Reikikreis in zumutbarer
Entfernung anschließen können.
IV. Die Ausbildung erfolgt unter
Beachtung einer Mindestausbildungszeit für die einzelnen Grade wie
unter 6. beschrieben. Es werden in allen Kursen maschinen- oder
computergeschriebene Unterlagen mitgegeben. Diese Unterlagen sind
weder durch Bücher noch durch selbstgeschriebene Aufzeichnungen
sinnvoll zu ersetzen. Es wird darauf hingewiesen, daß die Unterlagen
nicht an andere weitergegeben werden sollen.
V. In den Reiki-Kursen werden nur Themen besprochen,
die mit Reiki zu tun haben. Es findet keine gleichzeitige Ausbildung
in Farbfolienanwendung,, Aura-Soma, Channeling, o.ä. statt.
Für die Ausbildung wichtige Seitenthemen sind: Aura und feinstoffliche
Körper, Chakras, ganzheitliches Heilen, gesunde Ernährung, Fragen
bezüglich Leben und Sterben, Karma u.ä.
VI.
Mindestdauer der Ausbildung in Anwesenheit des Lehrer (keine Ferneinweihung!):
1. - 3. Grad: 10 Stunden an mindestens zwei Tagen. Bei
Einzelunterricht kann die Zeit entsprechend kürzer sein.
Ein Vorbereitungsplan zum häuslichen Studium wichtiger Sachgebiete
wird dem Meister-Anwärter rechtzeitig vor dem Seminar oder besser
schon mit den Reiki II-Unterlagen ausgehändigt. Eine Einzelbesprechung
mit dem Lehrer vor der Zulassung ist wichtig, damit sich der Lehrer
ein Bild über die Eignung zur Meisterausbildung machen kann. Meistertreffen
als Fortbildung und Erfahrungsaustausch werden empfohlen.
Lehrer: Wiederholte Teilnahme an wenigstens zwei Seminaren zwischen
Lehrer-Anmeldung und Ausbildung. Üben in der Führung von kurzen
Meditationen. Es wird keine Mindeszeit festgelegt. Die Ausbildungszeit
muß aber so lang sein, daß der neue Lehrer in der Durchführung von
Seminaren aller Grade völlig sicher ist. Dem neuen Lehrer werden
alle Unterlagen für die Kurse im 1. - 3. Grad als Kopiervorlagen
mitgegeben. Es kann ihm aber empfohlen werden, selbst in nächster
Zeit eigene Unterlagen zu erstellen.
Die Abstände zwischen den Einweihungen müssen für die nachfolgende
Verarbeitung der neuen Energien ausreichend sein. Sie richten sich
nach dem Entwicklungsstand des Einzuweihenden in gegenseitigem Einverständnis
(unverbindlicher Richtwert im Normalfall: 1. - 2. Grad - 3 Monate,
2. - 3. Grad - 6 - 12 Monate).
VII. Es finden folgende Einweihungen statt:
1. Grad: 4 Einweihungen verteilt auf mindestens zwei Tage
2. Grad: 3 Einweihungen verteilt auf mindestens zwei Tage
3. Grad: 1 bis 3 Einweihungen in das Meistersymbol
VIII. Der Lehrer begleitet auch nach der Ausbildung
die Schüler weiter, wenn dies von ihnen gewünscht ist.
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