4. Ausbildungsrichtlinien für die Reiki-Ausbildung der Interessengemeinschaft BFR

I. Die Lehrer des BFR versichern, daß sie selbst eine vollständige Reiki-Ausbildung in den Graden 1, 2 und 3 (Meister bzw. Meister-/Lehrergrad) erhalten haben. Die Lehrer-Urkunde wird dem BFR zusammen mit der Beschreibung der Meisterlinie in Kopie zur Verfügung gestellt.
 

II. Sie erkennen an, daß Reiki eine Energieform ist, die durch Menschen weitergegeben wird. Reiki ist verbunden mit einer Haltung bedingungsloser Liebe. Von daher ergibt es sich, daß die Ausbildung der Schüler mit großer Sorgfalt erfolgen muß, wobei finanzielle Absichten im Hintergrund bleiben sollen.
 

III. Sie sorgen für regelmäßige Reiki-Abende, in denen Gelegenheit gegeben ist, Reiki in einer würdigen Atmosphäre zu praktizieren. Es müssen keine eigenen Reiki-Abende durchgeführt werden, wenn die Schüler sich einem Reikikreis in zumutbarer Entfernung anschließen können.
 

IV. Die Ausbildung erfolgt unter Beachtung einer Mindestausbildungszeit für die einzelnen Grade wie unter 6. beschrieben. Es werden in allen Kursen maschinen- oder computergeschriebene Unterlagen mitgegeben. Diese Unterlagen sind weder durch Bücher noch durch selbstgeschriebene Aufzeichnungen sinnvoll zu ersetzen. Es wird darauf hingewiesen, daß die Unterlagen nicht an andere weitergegeben werden sollen.

V. In den Reiki-Kursen werden nur Themen besprochen, die mit Reiki zu tun haben. Es findet keine gleichzeitige Ausbildung in Farbfolienanwendung,, Aura-Soma, Channeling, o.ä. statt.
Für die Ausbildung wichtige Seitenthemen sind: Aura und feinstoffliche Körper, Chakras, ganzheitliches Heilen, gesunde Ernährung, Fragen bezüglich Leben und Sterben, Karma u.ä.

VI. Mindestdauer der Ausbildung in Anwesenheit des Lehrer (keine Ferneinweihung!):

1. - 3. Grad: 10 Stunden an mindestens zwei Tagen. Bei Einzelunterricht kann die Zeit entsprechend kürzer sein.
Ein Vorbereitungsplan zum häuslichen Studium wichtiger Sachgebiete wird dem Meister-Anwärter rechtzeitig vor dem Seminar oder besser schon mit den Reiki II-Unterlagen ausgehändigt. Eine Einzelbesprechung mit dem Lehrer vor der Zulassung ist wichtig, damit sich der Lehrer ein Bild über die Eignung zur Meisterausbildung machen kann. Meistertreffen als Fortbildung und Erfahrungsaustausch werden empfohlen.
Lehrer: Wiederholte Teilnahme an wenigstens zwei Seminaren zwischen Lehrer-Anmeldung und Ausbildung. Üben in der Führung von kurzen Meditationen. Es wird keine Mindeszeit festgelegt. Die Ausbildungszeit muß aber so lang sein, daß der neue Lehrer in der Durchführung von Seminaren aller Grade völlig sicher ist. Dem neuen Lehrer werden alle Unterlagen für die Kurse im 1. - 3. Grad als Kopiervorlagen mitgegeben. Es kann ihm aber empfohlen werden, selbst in nächster Zeit eigene Unterlagen zu erstellen.
Die Abstände zwischen den Einweihungen müssen für die nachfolgende Verarbeitung der neuen Energien ausreichend sein. Sie richten sich nach dem Entwicklungsstand des Einzuweihenden in gegenseitigem Einverständnis (unverbindlicher Richtwert im Normalfall: 1. - 2. Grad - 3 Monate, 2. - 3. Grad - 6 - 12 Monate).

VII. Es finden folgende Einweihungen statt:
1. Grad: 4 Einweihungen verteilt auf mindestens zwei Tage
2. Grad: 3 Einweihungen verteilt auf mindestens zwei Tage
3. Grad: 1 bis 3 Einweihungen in das Meistersymbol

VIII. Der Lehrer begleitet auch nach der Ausbildung die Schüler weiter, wenn dies von ihnen gewünscht ist.